zum zitierten Beitrag
Zitat von DaveHD1602
der höchste Geräuschpegel ist ja bei einer im Fahrzeugschein festgelegten bestimmten Drehzahl
@DaveHD1602
DAS ist das Standgeräusch und nicht das Fahrgeräusch, das Standgeräusch hat rechtlich keinerlei Bewandnis, ausser das es bei der "Strassenmessung" als Referenz herangezogen wird ob eventuell eine Manipulation vorliegt.
In deinem Fall geht es aber um die FAHRGERÄUSCH Messung ...
Und da es hier auch darum geht allegemeines Wissen zu vermitteln:
6.3.3. Verbot von Abschalteinrichtungen
Der NORESS-Hersteller darf keine Vorrichtung oder kein Verfahren absichtlich verändern, anpassen oder allein zu dem Zweck einführen, die Anforderungen dieser Regelung an die Geräuschemissionen zu erfüllen, die bzw. das beim üblichen Betrieb auf der Straße nicht zum Einsatz kommt.
Das bedeutet das keine Eingriffe in die Motorsteuerung erlaubt sind, die gesteuerten Klappen werden seitens der Hersteller als unabdingbar für den störungsfreien Betrieb des Fahrzeuges in Verbindung mit dem ESD "verkauft". Die Klappen dienen im Genehmigungsverfahren laut Hersteller keinesfalls dazu um die Geräuschemissionen vorschriftenkonform zu regeln.
Ich bin hier raus ...
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von HeikoJ am 02.05.2025 14:40.